Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die Sie iQomply B.V. erteilen. Wir haben versucht, sie so leserlich wie möglich zu gestalten. Die Lesbarkeit nimmt ihnen jedoch nicht das rechtliche Gewicht: Was hier steht, gilt.
Artikel 1 – Begriffe
In diesen Bedingungen verstehen wir unter:
Dienstleistungen: die Tätigkeiten, die wir gemäß einer Vereinbarung für Sie ausführen.
Angebot: unser schriftliches Angebot zum Abschluss einer Vereinbarung.
Vereinbarung: jede Auftragsvereinbarung zwischen Ihnen und iQomply B.V., schriftlich oder anderweitig.
Sie / Auftraggeber: die (juristische) Person, die die Vereinbarung mit uns eingeht.
Wir / iQomply: iQomply B.V., mit Sitz in Amsterdam.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, auch wenn Sie bereits zuvor einen Auftrag mit uns durchgeführt haben.
- Abweichende Bestimmungen in Ihren eigenen Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
- Wenn eine Bestimmung in der Vereinbarung von diesen Bedingungen abweicht, gilt die Bestimmung in der Vereinbarung.
- Sollte sich eine Bestimmung als nichtig oder anfechtbar erweisen, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die betreffende Bestimmung in gutem Einvernehmen durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die der ursprünglichen Absicht so nahe wie möglich kommt.
- Wir können diese Bedingungen anpassen. Wir informieren Sie aktiv über inhaltliche Änderungen, mindestens 30 Tage im Voraus. Wenn Sie nachweisen, dass eine Änderung Sie in einer laufenden Vereinbarung unverhältnismäßig benachteiligt, gilt die ursprüngliche Bestimmung für diese Vereinbarung.
Artikel 3 – Angebote
- Unsere Angebote basieren auf den Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Wenn sich diese Informationen als unvollständig oder unrichtig erweisen, können wir das Angebot anpassen.
- Angebote sind maximal vierzehn Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Danach können wir nicht garantieren, dass die Kapazitäten verfügbar sind.
- Angegebene Beträge sind Schätzungen auf Basis des zu diesem Zeitpunkt bekannten Umfangs. Sie gelten nicht als Festpreis, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich angegeben.
- Die Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger anderer gesetzlicher Abgaben.
Artikel 4 — Zustandekommen der Vereinbarung
- Eine Vereinbarung kommt durch Ihre rechtzeitige Annahme unseres Angebots oder auf eine andere gesetzlich gültige Weise zustande.
- Wenn Sie zusätzliche Dienstleistungen zu einer laufenden Vereinbarung anfordern, kommt dafür eine neue Vereinbarung in dem Moment zustande, in dem wir diese zusätzlichen Dienstleistungen ausdrücklich annehmen oder faktisch damit beginnen.
- Eine von uns versandte Auftragsbestätigung gilt als richtige Wiedergabe der Vereinbarung, es sei denn, Sie widersprechen innerhalb von fünf Werktagen.
Artikel 5 – Ausführung der Dienstleistungen
- Wir führen unsere Dienstleistungen mit der Sorgfalt und Fachkunde aus, die von einem angemessen kompetenten Fachmann in unserem Fachgebiet erwartet werden darf. Unsere Verpflichtung ist eine Bemühenszusage, keine Erfolgshaftung.
- Unsere Dienstleistungen sind auf Beratung, Begleitung, Analyse und Strukturbildung ausgerichtet. Wir geben keine Garantien für spezifische Ergebnisse, einschließlich Zertifizierungsergebnisse oder Urteile von Aufsichtsbehörden. Audit-Entscheidungen werden von unabhängigen Zertifizierungsstellen getroffen; diese liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und außerhalb unserer Haftung.
- Entscheidungen über die Anwendung unserer Ratschläge liegen ausschließlich bei Ihnen. Wir übernehmen keine operative Verantwortung für IT-Systeme, Anwendungen oder Sicherheitskonfigurationen.
- Sie gewähren uns rechtzeitig alle Mitwirkung, Informationen und Dokumente, die wir benötigen. Verzögerungen oder Schäden infolge der nicht oder zu späten Bereitstellung benötigter Informationen liegen in Ihrer Verantwortung.
- Wir sind frei in der Wahl der Mitarbeiter, es sei denn, die Vereinbarung benennt ausdrücklich eine namentlich genannte Person. In diesem Fall bemühen wir uns, diese Person verfügbar zu halten. Ein Ersatz erfolgt nur nach Rücksprache.
- Wir können Dritte hinzuziehen. Wenn wir diese Dritten selbst auswählen und instruieren, bleiben wir für deren Ausführung verantwortlich. Wählen Sie selbst einen Dritten aus, entfällt unsere Verantwortung für dessen Tätigkeiten.
- Wenn wir in Verzug geraten, haben Sie Anspruch auf Nachbesserung. Dafür gilt folgendes Verfahren: Sie setzen uns schriftlich und ordnungsgemäß begründet in Verzug und räumen uns eine angemessene Nachbesserungsfrist ein. Die Nachbesserungsfrist beginnt, sobald wir Ihre Inverzugsetzung erhalten haben. Auf einen Mangel können Sie sich nicht mehr berufen, wenn Sie diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung beanstandet haben.
- Sie sind selbst für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften bei der Nutzung der Ergebnisse unserer Dienstleistungen verantwortlich.
Artikel 6 – Honorare, Kosten und Fakturierung
- Unser Honorar basiert auf der aufgewendeten Zeit zu den bei uns geltenden Tarifen. Die Tarife können maximal einmal pro Jahr angepasst werden. Wir informieren Sie vorab über eine Tarifänderung.
- Die jährliche Indexierung erfolgt auf Basis der aktuellsten CBS-Inflationszahlen mit Wirkung zum 1. Januar.
- Reisezeit wird als aufgewendete Arbeitszeit betrachtet und zum geltenden Tarif weiterberechnet. Aufenthaltskosten werden nur nach Rücksprache getätigt und eins zu eins weiterberechnet.
- Stornieren Sie eine geplante Aktivität innerhalb von zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin, stellen wir 50 % des reservierten Zeitaufwands in Rechnung.
- Kosten Dritter, Lizenzen und andere externe Einkäufe sind nicht in unserem Honorar enthalten und werden auf Basis der tatsächlichen Kosten weiterberechnet.
- Wir fakturieren gemäß den Vereinbarungen im Angebot. Ohne abweichende Vereinbarungen fakturieren wir periodisch im Nachhinein. Wir können eine Anzahlung verlangen.
- Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Einwände gegen eine Rechnung müssen Sie innerhalb der Zahlungsfrist mitteilen; nach deren Ablauf können Sie die Zahlungspflicht nicht mehr bestreiten.
- Bei Zahlungsverzug schulden Sie auf den ausstehenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, gerechnet ab Ablauf der Zahlungsfrist. Wir sind berechtigt, die weitere Ausführung auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt oder eine Sicherheit geleistet wurde.
Artikel 7 — Ende der Vereinbarung
- Eine Vereinbarung für ein bestimmtes Projekt, eine bestimmte Dauer oder ein bestimmtes Ergebnis endet mit der Fertigstellung und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
- Eine Vereinbarung auf unbestimmte Zeit kann schriftlich zum letzten Tag eines Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten gekündigt werden.
- Bei vorzeitiger Kündigung einer befristeten Vereinbarung durch Sie schulden Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 % des verbleibenden Vertragsbetrags zur Deckung unserer nachweisbaren Kosten und reservierten Kapazitäten.
- Jede Vereinbarung kann bei Insolvenz, Zahlungsaufschub oder Auflösung der anderen Partei mit sofortiger Wirkung beendet werden.
- Das Ende einer Vereinbarung lässt bestehende Zahlungsverpflichtungen unberührt. Wir können Schadenersatz fordern, wenn die Vereinbarung aufgrund von Umständen auf Ihrer Seite nicht abgeschlossen werden konnte.
- Wenn wir zugunsten der Vereinbarung bereits Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen sind, stehen Sie für die daraus resultierenden Kosten ein, auch nach Beendigung.
Artikel 8 — Geistiges Eigentum
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, überträgt eine Vereinbarung keine geistigen Eigentumsrechte von iQomply auf Sie.
- Nach vollständiger Zahlung erhalten Sie ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Ergebnissen unserer Dienstleistungen für den internen Gebrauch innerhalb Ihrer Organisation und für den Zweck, für den sie geliefert wurden.
- Unser Nutzungsrecht an den Ergebnissen steht der Ausführung vergleichbarer Tätigkeiten für andere Auftraggeber nicht im Wege, sofern wir keine vertraulichen Informationen von Ihnen offenlegen.
- Sie stehen dafür ein, dass unsere Nutzung der von Ihnen bereitgestellten Informationen keine Rechte Dritter verletzt.
- Wir sind berechtigt, Ihren Handelsnamen und Ihr Logo als Referenz zu verwenden, wenn wir angeben, dass wir Dienstleistungen für Sie erbringen.
Artikel 9 – Geheimhaltung
- Wir halten alle von Ihnen als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim und geben diese nicht an Dritte weiter, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung zwingt uns dazu.
- Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht, halten wir vorab Rücksprache mit Ihnen, um den Umfang der Offenlegung auf das notwendige Minimum zu beschränken.
- Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn sie öffentlich zugänglich sind, uns bereits vor dem Auftrag bekannt waren oder von Ihnen zur Veröffentlichung freigegeben wurden.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vereinbarung.
Artikel 10 – Schutz von Mitarbeitern
- Während der Laufzeit einer Vereinbarung und für die Dauer eines Jahres danach werden Sie ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine Mitarbeiter von iQomply einstellen oder ihnen Aufträge erteilen.
- Bei einem Verstoß verwirken Sie eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des sechsfachen Bruttomonatsgehalts des betreffenden Mitarbeiters. Dies lässt unser Recht auf vollständigen Schadenersatz unberührt.
- Wenn ein Mitarbeiter Ihnen im Sinne des Waadi zur Verfügung gestellt wurde und Artikel 10.1 als Hindernis qualifiziert, steht es Ihnen frei, direkt im Anschluss ein Arbeitsverhältnis einzugehen. In diesem Fall schulden Sie eine Vergütung von 27.703 € zzgl. MwSt., die sich um 20 % pro 1.044 geleistete Arbeitsstunden über dem Schwellenwert von 2.088 Stunden verringert, mit einem Minimum von 5.000 € zzgl. MwSt.
Artikel 11 – Personenbezogene Daten
- Sie stellen uns personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn dafür eine rechtsgültige Grundlage besteht. Sie sind als Verantwortlicher für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich.
- Soweit wir personenbezogene Daten im Rahmen der Dienstleistungen verarbeiten, treten wir als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO auf. Wir schließen dazu mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO ab.
- Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung personenbezogener Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung unter www.iqomply.nl/privacy-verklaring/.
- Sie stellen uns von Ansprüchen, Bußgeldern und Forderungen frei, die aus der Nichteinhaltung Ihrer Verpflichtungen als Verantwortlicher resultieren.
Artikel 12 – Haftung
- Wir führen unsere Dienstleistungen nach bestem Vermögen aus. Eine Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind die direkte Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von iQomply oder unseren Führungskräften.
- Wir haften nicht für das Erreichen oder den Erhalt von Zertifizierungen, Auditergebnissen oder Urteilen von Aufsichtsbehörden. Unsere Rolle ist Beratung und Begleitung; die Entscheidung über die Zertifizierung liegt bei einer unabhängigen Stelle.
- Soweit wir dennoch haften, ist diese Haftung auf das Honorar begrenzt, das Sie uns in den drei vollständigen Kalendermonaten vor dem schadensverursachenden Ereignis gezahlt haben. Die Haftung ist in allen Fällen auf die Leistung aus unserer Berufshaftpflichtversicherung begrenzt, zuzüglich des anwendbaren Selbstbehalts.
- Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden und Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
- Sie stellen uns von Forderungen Dritter wegen Schäden frei, die dadurch verursacht wurden, dass Sie uns unrichtige oder unvollständige Informationen zur Verfügung gestellt haben.
- Die vorvertragliche und nachvertragliche Haftung unterliegt ebenfalls den Beschränkungen dieses Artikels.
Artikel 13 – Höhere Gewalt
- Bei höherer Gewalt informiert die betroffene Partei die andere Partei innerhalb von 5 Werktagen. Die Ausführung der Vereinbarung wird während des Zeitraums der höheren Gewalt ausgesetzt; die Parteien sind gegenseitig von der Haftung befreit.
- Dauert die höhere Gewalt länger als zwei aufeinanderfolgende Monate an, dürfen beide Parteien die Vereinbarung ohne Schadenersatzpflicht auflösen.
- Unter höherer Gewalt verstehen wir Umstände außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, gegen die sich diese Partei vernünftigerweise nicht schützen konnte und die die Ausführung der Vereinbarung verhindern.
Artikel 14 — Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Auf alle Rechtsverhältnisse aus einer Vereinbarung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Streitigkeiten werden vorzugsweise in gegenseitigem Einvernehmen gelöst. Gelingt dies nicht, ist das zuständige Gericht im Bezirk Amsterdam zuständig, unbeschadet unseres Rechts, einen Streitfall einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen.
Fragen?
Haben Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Kontaktieren Sie uns unter info@iqomply.nl.
Version: Juni 2026

